Auf den Unterseiten dieser Rubrik findet ihr Praktika- und Stellenausschreibungen. Beachtet außerdem den Moodle-Kurs "Praktikum und Beruf"
(Einschreibeschlüssel: Praktikum 1014), über den regelmäßig ein Newsletter mit Praktika- und Stellenausschreibungen verschickt wird.
Weitere Stellenangebote findet ihr außerdem auf den Jobbörsen, die unter der Rubrik "Links" verlinkt sind.
Wenn ihr eine Stellenausschreibung über unsere Website teilen wollt, dann schickt sie uns gerne zu. Wir prüfen, ob das Angebot für unsere Studierenden und
Absolvent:innen von Interesse ist. Für die Ausschreibung von Praktika könnt ihr euch außerdem zusätzlich an das Praktikumsbüro des Herder-Instituts (dafprakt@uni-leipzig.de)
wenden.
Damit unsere Studierenden sofort erkennen können, ob ein Angebot für sie interessant ist, bitten wir um
möglichst aussagekräftige Ausschreibungen. Folgende Informationen sollten enthalten sein:
- Angaben zum Arbeitsverhältnis (Honorar; Festanstellung; Werkstudent:in usw.)
- möglichst Angaben zur Bezahlung (bei Praktika und Honorartätigkeiten bitte auch genaue Beträge nennen)
- Angaben zum Stundenumfang (bei
Unterrichtstätigkeit bitte zwischen Unterrichtsstunden und Vorbereitungszeit differenzieren)
-bei internationalen Angeboten evtl. außerdem: Informationen zur Reisekostenübernahme,
Wohnungssuche, dortigen Lebenshaltungskosten, Versicherungen
- Datei im Idealfall als .png oder .jpg statt .pdf; Text gerne als Word-Datei
Beachtet außerdem die Hinweise des Instituts zur angemessenen Bezahlung von DaF/Z-Lehrkräften:
"Guter Unterricht im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache setzt qualifizierte Lehrkräfte voraus. Stellenangebote richten sich in unserem Verständnis daher
nur an Studierende und Absolvent:innen, die mindestens über einen B.A.-Abschluss im Bereich "Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" verfügen. Guter Unterricht setzt darüber hinaus eine Würdigung
der notwendigen Vorbereitungszeit voraus: Eine methodisch-didaktisch angemessene Vorbereitung entspricht mindestens 75% des zeitlichen Umfangs der Unterrichtseinheit selbst. Ein faires Honorar
bzw. Gehalt berücksichtigt aus unserer Sicht die Notwendigkeit von akademischen Qualifikationen und dem Vorbereitungsaufwand für die verantwortungsvolle Arbeit. Es muss dabei de facto über dem
Mindestlohn von 12 Euro liegen und im Falle von Honorarverträgen dem Umstand der Freiberuflichkeit Rechnung tragen. Ein Bruttogehalt von 23 €/UE bzw. ein Honorar von 27 €/UE ist daher die
Mindestvoraussetzung dafür, Stellenangebote in Deutschland unter unseren M.A.-Studierenden zu bewerben. Eine angemessene Entlohnung würde deutlich über den angegebenen Beträgen liegen. Eine
geringere Entlohnung sehen wir als legitim an, wenn seitens des Kursträgers Angebote zur Qualifizierung (z. B. Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Reflexion des Unterrichts durch
erfahrene Lehrkräfte) bestehen bzw. Tätigkeiten vereinbart werden, die geringere Qualifikationen und geringere Vorbereitungszeiten voraussetzen."