Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Zettel", elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung usw.) genügt nicht mehr!

Das neue Formular könnt ihr unter folgendem Link herunterladen: https://www.philol.uni-leipzig.de/fakultaet/studienbuero/pruefma/faq#collapse588888

 

Konkret können somit nach jetzigem Verständnis folgende Beispiele als Täuuschungsversuche interpretiert werden, wenn ...

- Dozierende während der Krankschreibung konsultiert werden (besonders relevant bei Abschlussarbeiten)

- Datenerhebungen und ähnliches während der Krankschreibung stattfanden (bspw. Datenschutzerklärungen mit Datum und Unterschrift bei Interviews)

- in Literaturverzeichnissen bestimmte Abrufdaten in den Zeitraum der Krankschreibung fallen (bspw. "[zuletzt abgerufen am ...]")

- bestimmte Bücher mit Themenbezug zu Prüfungen ausgeliehen werden während der Krankschreibung (und dies jemand mitbekommt und euch verpetzt)

- usw.

Solltet ihr aufgrund der neuen Regelungen Probleme mit dem Themenkomplex Prüfungsunfähigkeit haben, könnt ihr euch selbstverständlich an uns, den FSR Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, wenden (fsr-dafz@stura.uni-leipzig.de). Wir leiten eure Mail weiter an die Sammelstelle des StudierendenRats (hopo@stura.uni-leipzig.de bzw. alaska.krakor@stura.uni-leipzig.de). Alaska Krakora (Hochschulpolitik StuRa) möchte für die Arbeit gegen diese Regelung faktische Grundlagen basierend auf studentischen Erfahrungen schaffen und ist über jeden Input dankbar. Alternativ könnt ihr euch auch gleich an Alaska Krakora bzw. Hochschulpolitik StuRa wenden, würden euch aber bitten, den FSR ins CC zu setzen, da wir selbst gesondert und auf das Herder-Institut bezogene Erfahrungsberichte sammeln.

 

Solidarische Grüße und passt auf euch auf

Euer FSR DaF/Z